- Wenn Personen, die nicht der Vulkanfestung angehören, konfliktbereit sich gen Tor bewegen, würden die Zwei Wachen sich sofort zurück ziehen und das Tor verschließen. Sollten feindlich gesinnte Personen Bewohner der Festgung verfolgen und der Kampf nicht aussichtlos ist, würden die Wachen dementsprechend auch eingreifen. Ansonsten ziehen sie sich zurück und verschließen das Tor.
- Lassen lediglich Mitglieder des Ordens der Flamme und der Inquisition passieren. Aspiranten der Festung bzw Besitzer eines Passierscheins werden ebenso durchgelassen.
- Die Rechte die ein Passierschein mit sich bringt, sind auf diesen vermerkt.
- Nehmen nur Befehle vom Heerführer, dem ranghöchsten anwesenden Inquisitionsmitglieds oder Weisungen der Magier entgegen.
- Durchgelassen werden nur Personen die von Lagermitgliedern in die Festung eingelassen werden. Waffen werden von Besuchern abgenommen und in der Eingangshalle verwahrt, bis der Besucher die Festung wieder verlässt.
- Lässt Magier sowie Inquisitonsstreiter ab dem Rang des Ordenskriegers passieren.
- Jene Ränge können andere Mitglieder mitnehmen.
- Lässt nur ranghohe Mitglieder der Vulkanfestung den Weg zum Tor passieren (GL/Magier/Kommandanten)
- Lässt ab Inquisitionswächter und Magier die Personen passieren.
- Kontrolliert genau was die jeweiligen Personen in das Lager bringen oder heraustragen. Auffälligkeiten werden per Bericht an ranghohe Lagermitglieder gegeben.
- Lässt Unbefugte nicht passieren und meldet Zugänge von Unbefugten dem jeweiligen Zuständigen für die Weinproduktion.
- Würde Unbefugte auch nach mehrmaligen Ermahnen gewaltsam aus dem Weinkeller entfernen wollen.