Roleplayregeln

§1 - OoC Chat

Der Out of Character - Chat / OoC- Chat (//) wird genutzt für:

• Korrekturen des RP-Chats jeglicher Art

• um Absprachen des weiteren RP-Verlaufs zu führen (Engine- oder Emotekampf/ Rp-Diebstähle/ usw.)

• für OoC Unterhaltungen, solange kein Spieler davon gestört wird



§2 - Powerplay und Metagaming

Powerplay und Metagaming sind verboten

  • §2.1 - Es ist Powerplay, den Erfolg einer Aktion direkt auszuspielen, ohne eine Gegenreaktion zuzulassen
    • Beispiel:
      FALSCH: “Gorn schlägt Diego ins Gesicht.”
      RICHTIG: “Gorn versucht, Diego ins Gesicht zu schlagen.”
  • §2.1 - Es ist Metagaming, Wissen im RP zu verwenden, das der ausgespielte Charakter nicht haben kann.
    • Beispiel:
      Der Spieler von Lester hat dem Spieler von Gorn über Discord erzählt, dass Diego gleich die Stadt verlässt.
      Nun lauert Gorn auf Grund dieser Information Diego auf und überfällt diesen.



§3 - Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung

Das Andeuten oder Ausspielen von extremer sexueller Belästigung und Vergewaltigungen ist auch nach Absprache strengstens untersagt und wird mit einem sofortigen Ausschluss aus dem Projekt geahndet.



§4 - RP und OoC

Sobald ihr auf eurem Charakter eingeloggt seid, befindet ihr euch jederzeit im RP. Es ist nur Teammitgliedern, oder jenen, die von Teammitgliedern dazu aufgefordert werden (Supporter / Moderator) erlaubt, sich OoC auf dem Server zu bewegen.



§5 - RP-Infoboxen

RP-Infoboxen dienen zur Beschreibung der Spielwelt. Sie geben Eigenschaften und Besonderheiten des Ortes und der Umgebung preis, an dem sie zu finden sind. Die Informationen in der RP-Infobox sind bindend.



§6 - AFK (Away from Keyboard)

Sollte man kurzzeitig den PC verlassen, ist der Charakter so zu platzieren, dass er den weiteren RP-Fluss nicht behindert und mit /afk als AFK markiert ist. (maximal 10 Minuten) In dieser Zeit wird der Charakter so behandelt, als wäre er nicht anwesend.

Sollte man voraussichtlich länger als 10 Minuten abwesend sein, hat man sich auszuloggen. Bevor man sich ausloggt, hat man sich im RP sinnvoll zurückzuziehen und an einen weniger bespielten Ort zu begeben (Seitengasse, eigene Hütte, Schlafplätze)

In der Wildnis AFK markiert zu sein ist ungültig und der Charakter wird als anwesend gewertet.



§7 - RP-Flucht

Das Spiel mitten im RP zu verlassen, um sich vor Konsequenzen zu schützen, ist verboten. Dies betrifft das Setzen des /afk-Tags, offline gehen oder Ähnliches.
RP-Flucht ist es auch dann, wenn man ohne jegliche Art von Emotes das Spielgeschehen verlässt.



§8 - Kriminelle RP-Handlungen

  • §8.1 - Maskierungen
    Als Maskierungen gelten die von Rüstungsbauern gefertigten Kapuzen mit Maske in den Ausführungen für Gildenmitglieder wie auch Fraktionslose.
  • §8.1.1 - Zweck von Maskierungen
    Die Maskierungen dienen dem Zweck,, die Identität des Maskierten gerade für kriminelle Handlungen im RP zu verschleiern. Um diesem Zweck zu dienen, sind die von "Täter und Opfer" zu respektierenden Folgeregelungen notwendig.
  • §8.1.2 - Verschleierungswirkung
    Inwieweit die Identität verschleiert werden kann, liegt dabei auch daran, ob man weiterhin ein für die Gilde typische Rüstung oder Gildenleiterwaffe trägt, oder aber eine fraktionslose Rüstung / Kleidung mitsamt entsprechenden neutralen Maskierungen trägt. Während bei den höheren Gildenrüstungen der Vorteil des höheren Rüstungswertes besteht, besteht bei den fraktionslosen Rüstungen und Kleidungen damit der Vorteil dass die Verschleierungswirkung erhöht ist, da es prinzipiell jedem Charakter möglich ist, eine solche zu erwerben.
  • §8.1.3 - Detailregelungen
    Durch die Maskierung hindurch kann man weiterhin das Geschlecht und bei Gildenrüstungsträgern oder Gildenleiterwaffenträgern die Gilde wie auch den Gildenrang erkennen.
    Nicht erkennbar sind durch die Maskierung Stimme und näheres zum Körperbau und andere körperliche Merkmale, die verdeckt sind. Es ist eine Frage der gegenseitigen Fairness, Vermutungen im RP auch als nicht gesicherte Annahme zu deklarieren.
    Da es mehrere Maskierungen herstellende Berufe gibt, ist es für jene Handwerker auch unzulässig anhand verkaufter Maskierungen "zweifellos" einen bestimmten Käufer als Träger dieser Maskierung belastbar zu "diffamieren".
  • §8.1.3 - Demaskierung
    Beim Niederschlagen eines Maskierten ist es möglich, ihn zu demaskieren.
    Eine Demaskierung kann nur erfolgen, wenn die Kämpfe rundherum beendet sind - bei gezogener Waffe und entsprechend in knieender Haltung.
    Eine schnelle Demaskierung mit einem knappen Emote während der Kampf noch im Gange ist macht die Maskierung sonst quasi nutzlos.


  • §8.2 - Offensive Aktionen: Überfälle
    Offensive Aktionen wie Überfälle und Angriffe werden in Bewohnte Gebiete und Wildnis unterteilt. Als dauerhafte bewohnte Gebiete gelten dabei alle Lager (Sumpf, Stadt, Vulkanfestung). Es kann aber auch ein Zeltlager, das bewohnt ist bzw. die Jägerhütte, sofern dort gerade bekanntlich Leute sind, als bewohntes Gebiet gelten.
    Es gelten generell dazu die Bestimmungen der §§ 14, 16 und 22 (Gefangennahmen, Itemabnahmen und Inventar und Truhen).
  • §8.2.1 - Überfälle in bewohnten Gebieten
    In bewohnten Gebieten werden Überfälle und Raube im RP ausgespielt. Es ist untersagt, das Opfer ohne Vorwarnung in der Engine anzugreifen. Für einen solchen Überfall muss das Opfer über einen Emote vorgewarnt werden und es muss ihm Zeit gelassen werden, seine Emotes zu beenden und etwaige Animationen zu beenden.
  • §8.2.2 - Überfälle in der Wildnis
    In der Wildnis gilt grundsätzlich das PVP-Recht. Dort dürfen Überfälle auch ohne vorherige Ankündigung durch Emotes stattfinden. Es ist allerdings untersagt, einen Spieler in der Wildnis zu überfallen und ihn ohne RP auszurauben. Alles außerhalb von Fraktionslagern gilt als Wildnis (Bauernhof, Mine, etc.).


  • §8.3 - Heimliche Aktionen: Einbrüche, Truhen und Taschendiebstahl
    Um die Fairness beider Seiten - Dieb-RPler wie auch Bestohlenem - zu wahren, muss bei jeder dieser heimlichen Aktionen, gleich ob Einbruch, Schlösserknacken oder Taschendiebstahl ein Moderator oder Supporter die Angelegenheit überwachen und die Kommunikation - also Hinterfragen von Diebstahlsicherungen o.ä. - übernehmen. Das "Ergebnis" einer solchen heimlichen Aktion wird durch den Supporter direkt nach Abschluss mitgeteilt.
    Es gelten generell dazu die Bestimmungen der §§ 14, 16 und 22 (Gefangennahmen, Itemabnahmen und Inventar und Truhen).
  • §8.3.1 - Ein Einbruch darf nur dann durchgeführt werden, wenn der Bewohner des Hauses oder der Besitzer der Truhe sowie mindestens zwei Mitglieder der Kämpfergilde des Lagers online sind. Dazu muss der Einbruch von einem Moderator oder Supporter überwacht werden.
  • §8.3.2 - Hierbei greift die Regel der Itemabnahme. Man darf sich aus dem Bestand der Hütte oder der Truhe EIN Item aussuchen, was der eigene Charakter dem Opfer stiehlt.
  • §8.3.3 - Diebstahl aus einem persönlichen Wohnraum und Taschendiebstahl sind reine RP-Sache.



§9 - Sex-RP

  • §9.1 - Öffentliches Sex-RP ist verboten.
  • §9.2 - Dazu ist es untersagt, Schwangerschaften auszuspielen.


§10 - Lagerangriffe

Der Überfall auf ein gesamtes Lager ist grundsätzlich erlaubt.

  • §10.1 - Lagerangriffe müssen von der Spielleitung genehmigt werden.
  • §10.2 - Die angreifenden Charaktere werden zu Risikocharakteren. (Endgültiger Tod)
  • §10.3 - Über den endgültigen Tod eines Charakters entscheidet der Spieler, der den Charakter in der Engine getötet hat.
  • §10.4 - Der Status des Risikocharakters gilt nur während des eigentlichen Überfalls. Dieser Status verfällt, sobald man wieder das eigene Lager betritt.
  • §10.5 - Nur Gilden- und Lagerleiter können Raids anordnen.


§11 - Botverhalten

Das Wachverhalten der NPC-Wachen wird durch die RP-Infobox sowie die entsprechenden Threads im Forum dargestellt.

  • §11.1 - Sollten die NPC-Wachen entgegengesetzt der Informationen aus der RP-Infobox nicht anwesend sein, kann man sich über /report über den Status informieren.
  • §11.2 - Das Verhalten, das in der RP-Infobox und im Forum erklärt wird, ist bindend.


§12 - Tötungen

  • §12.1 - Zum Töten eines anderen Charakters benötigt man einen “Tötungsgrund”.
    Charakter A erhält einen Tötungsgrund gegen Charakter B, bei z.B. folgenden Szenarien.
  • §12.2 - Charakter B schmiedet Intrigen gegen Charakter A, die z.B. zum Ausschluss aus der Gilde führen.
  • §12.3 - Charakter B begeht Hochverrat an der eigenen Gilde (Die Tötungsgründe erhält der entsprechende Lagerleiter)
    • Entwenden von Gildenrüstungen
    • Putsch (Siehe punkt [Putsch])
    • Die Weitergabe von sensiblen Informationen, dessen Preisgabe dem Lager in hohem Maße schaden würde
    • Diebstahl aus der Lagerkasse
  • §12.4 - Charakter B spricht explizite und glaubhafte Mordandrohung gegen Charakter A aus
  • §12.5 - Charakter B verhält sich gänzlich unpassend durch sein provokantes Verhalten oder Agieren gegen Charakter A in einer offensichtlich aussichtslosen Lage.
  • §12.6 - Charakter B spuckt Charakter A ins Gesicht während man bereits besiegt ist
  • §12.7 - Jeder Charakter besitzt 3 “Leben”. Erst die dritte legitime Tötung führt zum Charaktertod. Die beiden ersten Tötungen werden als Verstümmelungen oder anderweitig schwere Verletzungen ausgespielt. Wobei jede “Tötung” einen Verlust von Attributen und Talenten nach sich zieht.
  • §12.8 - Wenn man der Ansicht ist, dass eine Tötung nicht gerechtfertigt war, kann man einen Antrag im Forum bei der Moderation einreichen. Die Moderation entscheidet dann über die Legitimation der Tötungsgründe.
  • §12.9 - In dieser Zeit gilt der Charakter als schwer verletzt. Die Ausnahme ist hierbei, dass der Verlust des dritten Lebens zum Charaktertod führt. Dieser gilt als tot, solange die Moderation nicht anderweitig entscheidet.
  • §12.10 - Die Moderation behält sich das Recht vor, das Ausnutzen unrechtmäßiger Tötungen mit einer Verwarnung zu bestrafen.


§13 - Gildenwechsel

Ein Wechsel bzw. Austritt der Gilden ist zu jeder Zeit möglich.

Jeder Gildenaustritt zieht eine 30-tägige Wartezeit mit sich, bevor man wieder einer neuen Gilde beitreten kann.

Bei Gildenaustritt gibt es gewisse Punkte zu beachten die im dazugehörigen Guide HIER aufgelistet sind.



§14 - Gefangennahmen

  • §14.1 - Charaktere dürfen maximal 48 RL-Stunden gefangen gehalten werden. Dies gilt auch, wenn der Gefangene die 48 Stunden offline war.
  • §14.2 - Zwischen 18 und 22 Uhr (RL) muss aktiv RP mit dem Gefangenen betrieben werden, wenn dieser online ist. Nach 30 RL-Minuten ohne gebotenes RP kann eine erfolgreiche Flucht oder Freilassung des Gefangenen nach Report ausgespielt werden.
  • §14.3 - Eine Gefangennahme darf ohne Tötungsgrund, nicht ohne Einverständnis, im Tod oder Verstümmelung, enden.


§15 - Folterungen und Verstümmelungen

Folterungen und Verstümmelungen dürfen ausgespielt werden. Dies muss aber mit dem Spieler hinter dem zu folternden Charakter abgesprochen werden. Ist einer der Spieler mit dem Ausspielen der Folterung nicht einverstanden, wird den beteiligten Spielern das Ergebnis der Folterung bekannt gegeben und diese wird davon ausgehend weiter ausgespielt. Die Folter wird im RP übersprungen, das Ergebnis ist dennoch wirksam.

Die direkt Involvierten (Folterer, Gefolterte) entscheiden, ob die Folterung übersprungen werden soll.
Indirekt Involvierte (im RP eingebundene Zuschauer) entscheiden, ob geflüstert werden soll.

Diese Punkte müssen vor einer Folterung abgefragt werden. Eine Zuwiderhandlung der Entscheidung der Involvierten kann eine Verwarnung oder einen Ausschluss vom Projekt nach sich ziehen.



§16 - Itemabnahmen

Einem besiegten Spieler darf maximal eine Art Item abgenommen werden (Nahkampfwaffe, Fernkampfwaffe, Währung, RP-Item, oder sonstiges Item).

  • §16.3 - Bei Überfällen: Darf nach einem spezifischen Item gefragt werden, ist dieses vorhanden, muss dieses übergeben werden. Hat der Überfallene das Item nicht dabei, darf nicht nach weiteren Items gesucht werden.
    • Beispiel: Diego durchsucht sein Opfer nach einem Fell.
      Das Opfer hat mehrere Felle im Inventar.
      Diego erhält ein zufälliges Fell
      Das Opfer hat keine Felle dabei.
      Diego kann nicht weiter fragen und kann nun stattdessen eines der offensichtlichen Items (Geld, Waffen, etc) nehmen.
      Bei Gefangennahmen: Kann man das komplette Inventar des Gefangenen offenlegen, aber auch hier nur einen Gegenstand entwenden. Außerdem kann man von diesem Gegenstand alle nehmen.
  • §16.3 - Gildenleiterwaffen
    Dürfen nur von den jeweiligen Gildenleitern besessen werden und dürfen somit nicht abgenommen werden.
  • §16.4 - Kleidungen & Schmuckstücke
    Kleidungen, insbesondere Gildenrüstungen und dazugehörige Kleidungsteile wie Kapuzen oder Maskierungen dürfen nicht abgenommen werden.
    Wird ein maskierter demaskiert (siehe auch §8ff) muss er seine Maske zwar abnehmen, aber nicht übergeben.
    Verzauberter Schmuck (Halsketten und Ringe) darf nicht abgenommen werden, da eine Verbindung zum Träger besteht.
    Nicht verzauberter Schmuck (Halsketten und Ringe), sofern auch offen getragen, darf abgenommen werden.



§17 - Engine und RP-Kämpfe

  • §17.1 - Der Grundsatz lautet “Engine vor RP”. Soll ein Kampf anders gehandhabt werden, müssen alle Beteiligten zustimmen. Siehe Regel [Überfall] für weitere Regeln zu Engine und RP-Kämpfen.
  • §17.2 - Status nach verlorenem Engine-Kampf
    Die Anzahl der HP geben nur bedingt den gesundheitlichen Status des Charakters an. Es ist dem Spieler dahinter überlassen, die Verletzungen oder den Status seines Charakters auszuspielen. Sollten die HP eines Charakters jedoch auf 0 gefallen sein, womit der Charakter als “umgehauen” gilt, dann muss eine entsprechende Verletzung ausgespielt werden.
  • §17.3 - Bugschläge
    Ausnutzen jeglicher Engine bedingten “Bugschläge” fallen unter Regel (Bugabuse) und sind somit verboten.
  • §17.4 - Status nach einem verlorenem RP-Kampf
    RP-Kämpfe schützen nicht vor dem Verlust der HP. Sobald der Charakter in diesem RP-Kampf besiegt wird, sind seine HP auf 0 zu reduzieren und gilt als erschöpft.


§18 - Gildenrüstungen

Die Vergabe der Gildenrüstungen obliegt allein dem Lagerleiter, oder einem von ihm bestimmten Charakter, z.B. den Gildenleitern. Eine unberechtigte Weitergabe und/oder Entwendung von Gildenrüstungen zieht einen Tötungsgrund für den betroffenen Charakter durch den Lager- und Gildenleiter mit sich.



§19 - Dokumentsystem

  • §19.1 Aushänge - Aushänge sind immer an Anschlagtafeln im Spiel anzubringen. In den entsprechenden Foren dürfen sie nur als Screen des Aushanges gepostet werden, der auch Ingame angebracht wurde. Die entsprechenden Threads pro Anschlagtafeln werden von der Moderation im öffentlichen RP-Forum oder dem jeweiligen Lager-RP-Forum eröffnet und sind dann frei von den entsprechenden Spielern nutzbar.
    Es obliegt dem Aushang-Ersteller, diesen auch selbst im Forum zu posten.
  • §19.2 Listen/Buchführung – Sämtliche Listen sowie die Buchführung der Betriebe sind im RP durch das Dokumentensystem zu führen. Externe Listen dürfen nicht im RP verwendet werden, das Teilen externer Listen wird als Metagaming betrachtet und zieht Konsequenzen für jeden Beteiligten mit sich.



§20 - Lager- und Gildenleiterputsch

Es ist zulässig, den Lager- oder Gildenleiter im RP zu putschen und abzusetzen.

Bei einem fehlgeschlagenen Putsch durch Gewalt, erhält der amtierende Gildenleiter einen Tötungsgrund für den Drahtzieher hinter dem Putsch.



§21 - Eventregeln

  • §21.1 - Die Begebenheiten und ergänzenden Regeln eines Events werden vom zuständigen Spielleiter/Eventler festgelegt. Diese Regeln gilt es zu befolgen. Bei Fragen zu den gesetzten Regeln, kann man sich per PM, oder über die Report Funktion an den zuständigen Spielleiter wenden.
  • §21.1 - Nur Spielleiter können ein Event zu einem “Risikoevent” erklären. Die Einstufung als Risikoevent muss allen Teilnehmern vor Beginn des Riskostatus bekannt gemacht werden.
  • §21.3 - Verschiedene Gebiete der Spielwelt sind sogenannte Risikogebiete. Fahrlässiges Verhalten in diesen Gebieten kann zu einem permanenten Charakter-Tod führen.
    • Alle Tempelanlagen mit Ausnahme des Spinnentempels
    • Alle Sumpfgebiete samt Ufer und "Sumpfinseln"
    • Gyrger-Insel und Hoheitsgebiet der Echsenmenschen
    • Ruinen-Gebiete an den Klippen in der Nacht
  • §21.4 - Ein Spielleiter kann einem Risikogebiet als Event den Risikostatus entziehen.
    Der Spielleiter behält sich vor, den Risikostatus nach Ankündigung wieder auszusprechen.


§22 - Inventar und Truhen

  • §22.1 - Truhen müssen im RP erworben werden. Es gibt keine Truhencharaktere.
  • §22.2 - Alles, was der Charakter im Inventar hat, führt er auch im RP mit sich und kann dadurch gegebenenfalls bei Überfällen entwendet werden.


§23 - Lauschen durch Wände

Es ist nicht möglich, durch massive Wände, ohne nähere Türen oder Fenster, zu lauschen, auch wenn man den Chat selbst lesen kann.


§24 – Verwundung und Tod in der Wildnis


  • §24.1 – Wird ein Charakter von Tieren oder anderen Wesen in der Wildnis getötet, so gilt er nicht als verstorben, sondern als „schwer verwundet.“
  • §24.2 - Er kann sich nicht mehr selbstständig bewegen und in Sicherheit bringen. Allerdings kann er im näheren Umkreis (per /shout) um Hilfe rufen.
  • §24.3 - Es ist NICHT gestattet, per PM oder anderen Kanälen seinen Fundort mitzuteilen. (Metagaming). Es ist jedoch gestattet, das übliche, persönliche Umfeld des Charakters (Gilde, Lager, Freunde und Bekannte) wissen zu lassen, dass sein Verschwinden auffallen könnte.
  • §24.4 – Die folgenden Regelungen und Fristen gelten NICHT für Spieler, die gemäß §12 von anderen Spielern in der Wildnis noch nicht vollständig (gem. §12.7) getötet wurden. Hierbei wäre die Möglichkeit, einen zum Sterben zurückgelassenen Charakter gut genug zu verstecken, dass dieser nicht vor seinem endgültigen Tod gefunden wird, eine dem Getöteten gegenüber unzumutbare Gelegenheit die Tötung unter Umgehung von §12.7 zu vollenden.
  • §24.5 – Der Charakter kann wenn er eingeloggt ist per Sicht durch andere Spieler gefunden werden. Um die essenzielle Information des Fundortes auch dann zu erhalten, wenn der Charakter ausgeloggt ist, ist es möglich durch Eventler oder Spielleiter eine RP-Info setzen zu lassen.
  • §24.6 – Sobald jemand einen Verwundeten im Wald gefunden hat, kann er sich beim betreffenden Spieler melden und einen Zeitpunkt zur Rettung ausmachen. Für diese Rettung muss der Verletzte da sein, um bei abgeschlossener Rettung von einem Teammitglied in das Ziellazarett teleportiert werden zu können.
  • §24.7 – Der Status des Verwundeten in der Wildnis wird für eine RL-Woche beibehalten. Danach gilt der Charakter als seinen Verwundungen erlegen und wird vorläufig gesperrt. Die endgültige Löschung des Charakters erfolgt vier RL-Wochen nach dem Engine-Tod in der Wildnis. In diesem Zeitraum kann eine Fristverlängerung für die Rettung des Charakters unter Angabe von Gründen bei der Moderation eingereicht werden.


Bei extremen Überschreitungen der Sittlichkeit, behalten wir uns vor, diese auch im späteren Verlauf zu ahnden.
Einzelfallentscheidungen obligen den Moderatoren.


Letzte Aktualisierung: 13.11.2023