NichtSpielerCharaktere (NSCs) - Zweck, Aufgaben und Regeln

NichtSpielerCharaktere (NSCs) - Zweck, Aufgaben und Bedingungen


Zweck

Wie Eingangs erwähnt dienen diese Charaktere vor allem dazu, Berufsfertigkeiten und Charakterwerte zu lehren, die kein anderes Gildenmitglied geben kann.

Sei es, weil zwei Handwerker auf derselben Fähigkeitsstufe sind, es keinen Meister zum Ausbilden des Lehrlings gibt oder kein Spieler die nötige Fertigkeitsstufe hat, um dies zu übernehmen.


NSC-Ausspieler sind dabei Spieler oder Team-Mitglieder. EVENTLER haben Zugriff auf alle NSCs und fungieren als "Springer" wenn Not am Mann ist.

Generell sind für die NSCs, ihre Handhabe, die Regeln und die Auswahl der NSC-Ausspieler die SPIELLEITER verantwortlich.


Bewerbungen zum NSC-Ausspieler kann man auch jederzeit an die Spielleitung richten!


Die Liste aller NSCs und ihrer Ausspieler findet sich HIER!


Aufgaben

NSCs gliedern sich grundsätzlich in zwei Kategorien:



Kämpfer-NSCs:
Sie gehören der Kämpfergilde ihres Lagers an und verstehen sich meisterlich auf den Kampf.

Daher lehren sie die Charakterwerte (Stärke, Geschicklichkeit - bei Magiern und der Inquisition auch Mana) sowie Waffenfähigkeiten (Einhand, Zweihand, Bogen, Armbrust).

Die den Magiern eigenen Kreise können ebenfalls von einem solchen NSC gelehrt werden.



Handwerker-NSCs:
Handwerker-NSCs bekleiden den maximalen Grad ihres jeweiligen Berufes. Es gibt in jeder Gilde für jeden dort relevanten Beruf einen Vertreter als NSC.

Handwerker-NSCs lehren folglich keine Charakterwerte, sondern ausschließlich Berufsstufen und Berufsfähigkeiten. Berufs-XP dürfen auch gelehrt werden, sobald der Lehrling alle anderen Berufsteaches bis zu seiner Stufe gelernt hat.

In Notzeiten können sie auch ihren Beruf "ausüben" und Material oder Fertigprodukte herstellen - die dafür geltenden Bedingungen folgen im nächsten Absatz.



Wichtige Chatbefehle für Handwerker und NSC-Ausspieler:


/berufsetzen ID

Setzt angewähltem Spieler den Beruf, den der "Lehrer" ausübt.

Er muss Teil desselben Lagers sein. Für Stadt und Sumpf-Lager gilt ferner die Zugehörigkeit zur Zivilgilde (Bürger oder Werker) als Vorraussetzung.


/berufsteach beruf_spezialisierung teachname

Lehrt einen lehrbaren Berufsteach der Stufe des Lehrlings oder einer niedrigeren Berufsstufe.

Das bloße Eingeben von /berufsteach zeigt die Schreibweisen der verschiedenen Berufe für diesen Chatbefehl an.

Es können bis zu drei Berufsteaches pro Woche (Reset Montags) erhalten werden.

Nähert sich die Berufsstufe des Lehrlings der des Lehrers an, werden mehr als ein Teach zum meistern des Prozesses benötigt.

Die erfolgreiche Herstellung eines nicht gemeisterten Gegenstandes erhöht die Fertigkeit ebenfalls und gilt auch als erhaltener Berufsteach.


/berufsxp

Fragt die eigenen Berufs-XP bis zum Erreichen des nächsten Ranges an.


/xpteach

Lehrt dem Lehrling im Target eine bestimmte Menge an Berufserfahrung, die abhängig von der Berufsstufe des Lehrers höher oder niedriger ausfällt.

Ein XP-Teach gilt als erhaltener Berufsteach für die laufende Woche.


/berufslevelanheben ID

Hebt das Berufslevel des Lehrlings an. Der Lehrling muss denselben Beruf und eine niedrigere Stufe als der Lehrer haben.

Beim Anheben auf die Berufsstufe 4 muss ferner zuvor eine Gesellenprüfung abgelegt worden sein. Dasselbe gilt für die Meisterprüfung vor Erlangung der Berufsstufe 8.


Bedingungen

1. Bei den Kämpfer-NSC-Ausspielern oder einem Eventler muss VOR dem Übungseinheit, dem Arenaturnier oder der sonstigen Aktivität angefragt werden, ob die Vergabe von Charakterwerten in diesem Rahmen möglich ist. Bei Zustimmung wird unmittelbar nach Abschluss jeder Anwesende gelehrt.

Spätere Anfragen auf nachträgliche Teaches können nicht berücksichtigt werden, weswegen man bei vorzeitigem Ausloggen dem entsprechenden NSC-Ausspieler bescheid geben sollte.


2. Die Handwerkerlehre bei einem NSC wird nach Gildenaufnahme durch den Gildenleiter entschieden, sofern kein Spielercharakter im Lager ist. Folgend schickt er einen üblicherweise mit Schriftstück zum jeweiligen NSC und informiert den Ausspieler auch OOC, dass es Lehrbedarf gibt.


3. Es besteht keine Pflicht seitens eines "eingesessenen" Handwerkers, einen Lehrling anzunehmen. Dies kann auch nicht aufgezwungen werden. Weigert sich ein Spielercharakter, den Lehrling anzunehmen, kann der Gildenleiter den Lernwilligen entweder zu einem anderen Handwerker schicken oder ihm auch die Erlaubnis geben, beim NSC-Meister des besagten Handwerks die Lehre anzutreten. Jedoch kann auch der NSC aus gewissen Gründen eine Ausbildung oder deren Fortsetzung verweigern - er ist schließlich auch ein ganz normaler Mensch.

Steht der Betrieb jenseits des NSCs leer, so ist es auf Wunsch des Gildenleiters für den NSC kein Problem, die offizielle Leitung des Betriebs an den in seiner Lehre Stehenden "Schüler" zu übergeben.


4. Wie für die Lehre im RP üblich gilt es auch hier, pro Handwerksfertigkeit die gelehrt wird ein Lehr-RP von mindestens 20 Minuten einzuhalten. Komplexere Arbeiten benötigen natürlich mehr Zeit.


5. Es ist unüblich, dass ein Charakter seine Ausbildung bei einem Angehörigen eines anderen Lagers oder einer anderen Gilde erhält als seiner eigenen. Dennoch kann auch dies basierend auf dem Rollenspiel möglich sein. Bezüglich einiger Berufe gibt es jedoch scriptseitige Hürden, bei denen man den eigentlich verantwortlichen NSC oder einen Spielleiter kontaktieren muss, damit die gelehrte Fertigkeit auch beherrscht werden kann.

Die betreffenden Berufe, bei denen diese "Berufstrennung" trotz teils gleicher Rezepte existiert, sind:
Stabbauer der Magier / Inquisition

Rüstungsbauer Stadt / Inquisition / Sumpf

Schnapsbrenner / Krautdreher

Axt / Schwert / Fein-Schmied


6. Jeder NSC hat ein eigenes "Charakterblatt", eine Art ausführlichen Steckbrief, und dokumentiert auch den Fortschritt seines Lehrlings. So wissen auch andere NSC-Ausspieler bei Übernahme des Charakters, was bisher geschah und welche Erinnerungen ein NSC z.B. mit einem bestimmten Lehrling oder seinem Lehrstück verbindet.

Außerdem kann der Charakter so einigermaßen gleichbleibend, trotz wechselnder Ausspieler, ausgespielt werden und bereichert durch Eigenarten und Lebendigkeit seine Gilde und sein Lager, auch wenn er nur zu "bestimmten Gelegenheiten" aufkommt.

NSCs sind lagerweit bekannt, sie sind stets anwesend - wenn auch selten ausgespielt. Sie gehören, unabhängig vom tatsächlichen Gildenrang, neben den damaligen Startposten-Charakteren zu den Urgesteinen und sind auch als solche zu sehen. Ihre Anwesenheit wundert niemanden - ihre Abwesenheit besorgt aber auch niemanden.


7. Als Gildenmitglieder sind die NSCs an die Weisungen des Gildenleiters, ob persönlich oder gildenweit geltend, gebunden.


8. Ein NSC wird sich aus Kämpfen stets heraushalten. Insbesondere gilt es bei Lagerangriffen, unmittelbar auf seinen eigentlichen Charakter zu wechseln.

Ein NSC darf nicht beraubt werden und diesem Problem wird dadurch gleich aus dem Weg gegangen. Außerdem sind NSCs in der Regel wesentlich stärker als viele Spielercharaktere, womit beiderseits einem Missbrauch vorgebeugt werden muss.


9. Mit Ausnahme des Jäger-NSCs verlässt kein NSC jemals sein Lager ohne Genehmigung seitens der Spielleitung.


10. Ein NSC stellt nur in Ausnahmefällen Gegenstände her. Generell muss ihm das dafür nötige Material plus eine Bezahlung mit einem Aufpreis von 50% beschafft werden.

Er verweist auch vorrangig auf seinen Schützling, sofern vorhanden, oder darauf, sich "jemand anderen auf der Insel zu suchen", was auch lagerfremde Handwerker einschließt.

Zwei Standausnahmen gibt es jedoch:
Gildenrüstungen werden generell vom Plattner-NSC gebaut, solang kein aktiver Rüstungsbauer in der Gilde ist. Es ist ihm dazu auch gestattet, dafür nötige Grundprodukte wie Leder, Nieten, Metallplatten u.ä. aus dem Plattner-Repertoire herzustellen.

Dem Jäger-NSC ist es gestattet, sich auch aktiv an Jagden zu beteiligen und Beute aller Art zu nehmen, sofern im Lager kein aktiver Jäger dies kann.

Jede andere Art des Item-Craftings muss beim jeweiligen NSC-Ausspieler angefragt werden und von der SL bewilligt werden.

Eine Sondersituation tritt ein wenn sowohl Koch als auch Fleischer in einem Lager inaktiv sind - dann ist es den jeweiligen NSCs gestattet, die grundlegende Lagerversorgung mit Nahrungsmitteln bescheidener Qualität aufrecht zu erhalten. Sollte sich dieser Zustand abzeichnen, sollte der Spielleitung zur Bewilligung der "Notversorgung" durch NSCs bescheid gegeben werden.