Werte Community,
Hier werden in Zukunft Anpassungen und Ergänzungen zu den Regelwerken bekanntgegeben, damit diese nicht übersehen werden.
Als Team vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass ein Regelwerk so ausführlich wie nötig und so knapp wie möglich sein soll.
Es wird also nur in absoluten Ausnahmefällen klarere Regeländerungen und -anpassungen geben. Sie erfolgen prinzipiell nur dann wenn sich Gegebenheiten ändern und sich Notwendigkeiten dafür ergeben.
Wir brauchen kein Gesetzbuch - und doch sollen die Entscheidungen des Teams einem klaren roten Faden folgen.
Wir beginnen auch gleich mit einer Ergänzung im Roleplay-Regelwerk um eine Situation zu klären, die seit Release schon merhfach aufkam und Fragen aufwarf:
Es geht um das Verscheiden des Charakters in der Wildnis - im Kampf gegen Bots. Wohlgemerkt ist die Handhabe bei Kämpfen mit Spielern oder gar Tötungen durch diese eine andere - besonders, weil es im letzteren Falle sowieso einen Tötungsgrund bedingt. Hierzu ist das Regelwerk auch ausreichend belastbar.
Im GMP gibt es verschiedene Ansichten darüber, wie lange ein Verwundeter in der Wildnis überleben kann - und dementsprechend reichen die "Fundzeiträume" bei jedem unterschiedlich lange. Wir haben uns dazu entschieden, eine grundsätzliche Frist von einer Woche bis zum Tod des Charakters zu wählen. Zwar ist ein Monat in der Wildnis zu liegen sicherlich nicht ganz realistisch, aber es soll genug Zeit geben um gefunden zu werden - aber auch gleichzeitig sollen gewisse Notsituationen auch schlicht zum Verlust eines Charakters führen. Denn wenn man aus jeder brenzligen Situation, aus jedem noch so gefährlichen Gebiet gerettet werden kann, entzaubert sich die gesamte Welt.
Wenn man in dem Zeitraum dieser Frist längere Zeit aus OOC-Gründen nicht da sein kann oder sich ähnliche Probleme ergeben, kann man sich per Foren-Ticket an die Moderation wenden. Wir prüfen diese Fälle und können bei ausreichenden Gründen eine Verlängerung aussprechen.
Daher gelten ab sofort folgende Regeln für diese Fälle:
§26 – Verwundung und Tod in der Wildnis
§26.1 – Wird ein Charakter von Tieren oder anderen Wesen in der Wildnis getötet, so gilt er nicht als verstorben, sondern als „schwer verwundet.“
§26.2 - Er kann sich nicht mehr selbstständig bewegen und in Sicherheit bringen. Allerdings kann er im näheren Umkreis (per /shout) um Hilfe rufen.
§26.3 - Es ist NICHT gestattet, per PM oder anderen Kanälen seinen Fundort mitzuteilen. (Metagaming)
Es ist jedoch gestattet, das übliche, persönliche Umfeld des Charakters (Gilde, Lager, Freunde und Bekannte) wissen zu lassen, dass sein Verschwinden auffallen könnte.
§26.4 – Die folgenden Regelungen und Fristen gelten NICHT für Spieler, die gemäß §14 von anderen Spielern in der Wildnis noch nicht vollständig (gem. §14.7) getötet wurden. Hierbei wäre die Möglichkeit, einen zum Sterben zurückgelassenen Charakter gut genug zu verstecken, dass dieser nicht vor seinem endgültigen Tod gefunden wird, eine dem Getöteten gegenüber unzumutbare Gelegenheit die Tötung unter Umgehung von §14.7 zu vollenden.
§26.5 – Der Charakter kann wenn er eingeloggt ist per Sicht durch andere Spieler gefunden werden. Um die essenzielle Information des Fundortes auch dann zu erhalten, wenn der Charakter ausgeloggt ist, ist es möglich durch Eventler oder Spielleiter eine RP-Info setzen zu lassen.
§26.6 – Sobald jemand einen Verwundeten im Wald gefunden hat, kann er sich beim betreffenden Spieler melden und einen Zeitpunkt zur Rettung ausmachen. Für diese Rettung muss der Verletzte da sein, um bei abgeschlossener Rettung von einem Teammitglied in das Ziellazarett teleportiert werden zu können.
§26.7 – Der Status des Verwundeten in der Wildnis wird für eine RL-Woche beibehalten.
Danach gilt der Charakter als seinen Verwundungen erlegen und wird vorläufig gesperrt.
Die endgültige Löschung des Charakters erfolgt vier RL-Wochen nach dem Engine-Tod in der Wildnis. In diesem Zeitraum kann eine Fristverlängerung für die Rettung des Charakters unter Angabe von Gründen bei der Moderation eingereicht werden.
Für momentane Fälle, bei denen ein Charakter in der Wildnis liegt und auf Rettung wartet, gilt als Übergangslösung die Frist ab heute für eine Woche - also bis zum 18.04. um 23:59.
Für Eskalon!
Euer Moderations-Team